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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bay Studios Fotografie Aarau

 

Mit diesem Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch AGB genannt, soll vor Vertragsabschluss zwischen Fotograf und Kunden ein gerechter Interessenausgleich bestehen. Hierbei verpflichtet sich der Kunde, die Geschäftsbedingungen gründlich zu lesen und voll umfänglich zur Kenntnis zu nehmen. Teilt der Kunde seinen Widerspruch vor Auftragsbeginn nicht mit, gelten diese automatisch als akzeptiert und können nicht widerruft werden.

I. Definitionen

Fotografische Arbeit
Der Begriff fotografische Arbeit ist das Ergebnis einer beauftragten Fotografin, die gemäß der getroffenen Vereinbarung für den KUNDEN geleistet Arbeit voll richtet hat.

Fotografin
Die Fotografin ist die beauftragte Person und leistet die fotografische Arbeit.

Kunde
Der Kunde fordert bei der Fotografin die fotografische Arbeit ein.

Parteien
Die Parteien bestehen aus dem Kunden und der Fotografin.

Exemplar/ Exemplar der fotografischen Arbeit
Je nach fotografischer Arbeit kann die Wiedergabe analogisch oder digitalis wiedergegeben werden. Es gilt nach verschiedenen Datenträger wie zum Beispiel CD-Rom's, Papier, Computerfestplatten oder anderweitigen Speichermedien. Das bezeichnet das Exemplar der fotografischen Arbeit oder das Exemplar.

II. Kooperation des Kunden/ der Hauptperson
1.Die Fotografin übernimmt keinerlei Verantwortung, wenn die Hauptperson und der Kunde nicht bei der Aufnahmesitzung erscheinen, kooperieren und/oder für verpasste Bilder, die aufgrund von Details zusammenhängen. Dies kann durch Gesichtsausdrücke, Gemütszustände, Verkehrsbehinderungen etc. auftreten.
2. Die Fotografin gewährt die Sicherheit des Kunden. Das bedeutet, die Fotografin besitzt das Recht Stellungen und Posen zu verändern bzw. zu verweigern, wenn es nach ihrem Ermessen dem Kunden oder der Hauptperson schädigen kann.
3. Der Kunde ist dennoch verpflichtet das vollständige und vereinbarte Honorar auszuzahlen, wenn die Aufnahmesitzung voll ausgeschöpft ist und nichtsdestotrotz der Mühe der Auftragnehmer keine oder nur wenige Aufnahmen gelungen sind.
4. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, dass er vollkommen mit dem fotografischen Stile einverstanden ist. Im schlechtem Fall, dass der Auftraggeber mit dem Endresultat nicht zufrieden ist, was ausschließlich der persönlichen Präferenz beruht, kann der Auftragnehmer die Sitzung mit einer Ermäßigung von 25 % des ursprünglichen Bestellbetrags (exkl.. Drittkosten) wiederholen.
5. Wenn eine Wiederholung aufkommt, werden die Aufnahmen der ersten Aufnahmesitzung gelöscht und die Bilderstellung ist aus der wiederholten Sitzung nicht mehr möglich.
6. In dem Fall, dass aufgrund technischer Ausfälle oder Problemen wie beim Kameraausfall oder Belichtungsprobleme etc. die fertigen Produkte nicht ausgehändigt werden können, wird die Fotografin ohne jeglichen Aufpreis die Sitzung wiederholen.

III. Bildauswahl, Bestellung und Lieferung
1. Die Aufgabe der Fotografin ist es die Bilder der Sitzung zu handverlesen. Beliebig jedes einzelne Bild wird auf Grundlage der Fotografin klassifiziert und verbessert.
2. Durch aufwändige und zusätzliche Bildbearbeitungen auf Kundenwunsch kann die Fotografin ihre Arbeit dem Kunden in Rechnung stellen.
3. Die Fotografin veröffentlicht nur Bildaufnahmen, die als Profi, sowie in der entsprechenden Qualität und dem Standard entsprechen. Die Anzahl liegt daher nur alleine in der Verantwortung der Fotografin.
4. Die fertigen Bilder werden gerecht auf einer passwortgeschützten und privaten Galerie innerhalb von einer Woche nach dem sofortigen Termin veröffentlicht. Diese wird für weitere 3 Monate gehostet und innerhalb dieser Zeit sollten die Bestellungen getätigt werden.
5. Sobald die Bestellung getätigt und alle endgültigen Bilder bestimmt sind, werden diese per E-Mail zugesendet. Dann werden alle weiteren nicht benötigen Bilder dauerhaft gelöscht. Die Fotografin archiviert für mindestens 3 Monate die fertiggestellten Galeriebilder des Kunden ab dem Session-Termin.
6. Aus rechtlichen Gründen können die Fotos mit einem Wasserzeichen in der Online-Galerie eingesehen werden. Nach der Bestellung erhaltet der Kunde seine bestellten Bilder OHNE Wasserzeichen.
7. Digitale Bilder müssen auf einem von Kunden erworbenen Speichermedium geliefert. Alle Bilder sind hochauflösende JPEG Bilder, die unbegrenzt in der persönlichen Nutzung eingesehen werden. Außerdem enthält das Speichermedium eine weitere Ausgabe mit Wasserzeichen für den Social-Media Bereich.
8. Die Nachlieferung der bestellten Produkte tretet innerhalb von 2–3 Wochen nach der sofortigen Bestellung und Zahlungseingang ein. Extrabestellungen können eine Zeit von 6 Wochen beanspruchen.
9. Die Fotoprodukte können erst nach vollständigen Zahlungseingang bestellt werden.
10. Sollten die Fotos dem Kunden nicht gerecht werden, so liegt es in der Verantwortung des Kunden innerhalb von 7 Tagen sich mit dem Auftragnehmer in Verbindung zu setzen. Das Problem wird nach Kundenzufriedenheit gelöst.

IV. Buchungen/ Stornierung/ ausfälle/ Verspätungen sowie Rückzahlungen
1. Der Anzahlung von CHF 100 erfolgt im Voraus per Banküberweisung. Nach der Buchung sind Termine 3 Tage provisorisch für den Kunden reserviert. Mit der Überweisung der Anzahlung wird der Termin definitiv gebucht, ansonsten verfällt die Reservierung.
2. Für Termine die aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden können, erstellt das Fotostudio entsprechend nach Vorlage eines Arztzeugnisses eine Gutschrift von dem bezahlten Betrag. Diese Gutschrift kann nach Bedarf bei einem neuen abgemachten Fotoshooting (Familien-, Baby-, Neugeborenen, Schwangerschaft, Porträt Paket) in Abzug gebracht. Keine Gutschrift wird in bar ausgezahlt. Gutschriften können nur auf Familienmitglieder übertragen werden.
3. Für Verspätungen jeglicher Art gewährt das Fotostudio kein Preisnachlass oder Zeitaufschub.

V. Umbuchungen
1. Umbuchungen müssen im Voraus gemeldet werden. Jede Umbuchung muss der Kunde weitere Kosten tragen. Bei nicht Erscheinen wird der bereits gezahlte Beitrag nicht in Gutschrift geschrieben.
2. Kostenfreie Umbuchungen sind nur einmalig und nur bei einem Neugeborenen Fotoshooting möglich. Jedoch müssen bereits abgelaufene Kosten inkl. Drittkosten vom Kunden übernommen werden.
3. Umbuchungen wegen gesundheitlichen Gründen sind wie im Punkt IV.2 verhandelbar.
4. Die Fotografin besitzt das Recht bei Bedarf von verschiedenen Anlässen wie Krankheit etc den Termin des Weiteren auf den ihrer freien möglichen Termin zu verschieben. Der Kunde erhält keine weiteren Kosten.

VI. Vergütung/ Gutschriften und Rückzahlungen
1. Fahrspesen und weitere Gebühren für gebuchte Locations trägt der Kunde.
2. Spezialwünsche und dazugehörige Requisiten werden vom Kunden zur Verfügung gestellt und finanziert, wenn eine gegensätzliche schriftliche Vereinbarung vorliegt.
3. Ausgestellte Gutschriften und Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig (Neugeborene Gutschein Maximum 2 Monate nach der Geburt und innerhalb 1 Jahr ab Ausstellungsdatum). Es liegen keine Verpflichtungen der Fotografin vor die Gutschriften/ Gutscheine nach dem Fälligkeitsdatum anzunehmen.
4. Es können Wert und Geschenkgutscheine, Spezialangebote und andere Guthaben auf Familienmitglieder übertragen werden. Eine Barauszahlung ist in diesem Fall nicht möglich.

VII. Leistungen der Fotografin in der fotografischen Arbeit
1. Der Fotografin liegt ganz nach ihrem Ermessen die Entfaltung der fotografischen Arbeit zu. Die Entscheidung über die technische und künstlerische Ausstattung die der Beleuchtung, Bildbearbeitung, Posing, Requisiten etc. zutrifft, liegt in ihrer alleinigen Ermessen.
2. Bei der Entfaltung der fotografischen Arbeit liegt es in der Verantwortung der Fotografin Personen, die bei der Arbeit helfen, ihrer Wahl einsetzen.
3. Für die fotografische Arbeit nötige Materialien besorgt die Fotografin rechtzeitig.
4. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die nötigen Orte, Gegenstände und Personen rechtzeitig für die fotografische Arbeit zur Verfügung zu stehlen, wenn hierbei eine gegensätzliche schriftliche Vereinbarung gilt.
5. Die Rohdaten (RAW) bleiben ausnahmslos das Eigentum der Fotografin. Die Fotografin händigt die unbearbeiteten Bilder nicht aus. Alle optimierten und verarbeitete Bilder in JPG Format sind käuflich zu erwerben.
6. Der Geschäftssitz der Fotografin ist der Erfüllungsort. Sollte der Kunde die geleistet Arbeit oder Exemplare zu sich holen wollen, haftet der Kunde für den Transport automatisch.
7. Am vereinbarten Termin können nur im Voraus angemeldete Personen erscheinen.

VIII.Allgemeine Nutzung der Arbeit durch den Kunden
1. Der Kunde darf ausschließlich die Arbeit nur für seine privaten Zwecke nutzen. Für einen kommerziellen Zweck braucht der Kunde eine schriftlichen Vertrag von beiden Seiten.
2. Für Medien im Onlinebereich wie z.b Instagram, Snapchat, E-Mail etc. muss der Kunde die mit Wasserzeichen vorgesehene web optimierte Bilder verwenden. Die Wasserzeichen sind nicht ohne Erlaubnis zu entfernen, diese dienen zum Schutz des Auftraggeber sowie dem Auftragnehmer. Wasserzeichen dienen zum Schutz des Diebstahles und den Missbrauch von Fotos.
3. Der Kunde ist, der einzige der berechtigt ist von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Im Bereich der mit dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarung kann der Kunde diese verwenden. Liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, ist der Kunde nicht dazu berechtigt die Arbeit an Dritte weiterzugeben.
4. Die Rechte des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Recht des Urhebers und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
5. Jedes Recht des Dritten: Der Kunde, der nicht selbst ist, der fotografiert wird, so muss er dafür sorgen, dass diese Personen/ und die erziehungsberechtigte Person ihre Erlaubnis gegeben hat.
6. Die Fotografin besitzt vollständig das Copyright und Urheberrecht von ihr allen erstellten Aufnahmen. Gemäß des Gesetztes sind alle Bilder rechtlich geschützt und unterliegen dem Copyright. Es ist illegal, die nicht erworbenen Bilder zu verändern, kopieren etc oder anderweitig zu stehlen.
7. Der Kunde hat ist dafür verantwortlich, dass keine Rechte dritter der Nutzung machen will von dem Bild dieser Gegenstände im Bereich der Nutzung der fotografischen Arbeit.
8. Der Kunde verpflichtet sich der Fotografin jeden Schaden zu erstatten, falls den vorgesehenen beiden Absätzen die Verpflichtungen verletzt werden. Es gilt für ihr alle Kosten des Prozesses gegen die Wahrheitsgemäßen zu entschädigen.

IX. Nutzung der Arbeit durch die Fotografin
1. Die Fotografin besitzt das Recht ihre fotografische Arbeit in jedem Formbereich wie z.B Werbung, Messe, Magazine etc. und auf jedem Träger, besonders das Internet zu veröffentlichen. Sollte die Arbeit für kommerzielle Zwecke genutzt werden, muss eine Vereinbarung zwischen den Parteien bestehen. Dieses Recht unterliegt der Fotografin der Vereinbarung des Kunden. Der Auftraggeber gilt mit der jeweiligen Verwendung einverstanden, wenn er nicht verständlich und schriftlich von einem Zeitraum von 30 Tagen dem Bewilligungsbescheid der Fotografin ablehnt oder einschränkt. Der Kunde ist verpflichtet seine Vereinbarung nicht, ohne wichtigen Nachlass zu verweigern.

X. Datenschutz
1. Die Fotografin, sowie der Kunde verpflichten sich persönliche und vertrauliche Daten nicht an Dritte weiterzugeben.

XII. Haftungsbeschränkung
1. Die Fotografin haftet einschließlich nur einer Mängelhaftung und/oder für vorsätzliches grob fahrlässiges Verhalten. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Arbeit ihrer Angestellten und Personen, die mithelfen.
2. Die Fotografin zeigt äußerste Sorgfalt in Bezug auf aller Ausstattung wie Kamera, Korrektur und den Transport von digitalischen Aufnahmen. Sollten im Fall alle originalen Exemplare verschwinden, gestohlen, beschädigt oder zerstört, innerhalb oder über der Kontrolle der Fotografin ist die Versicherung nur beschränkt. Die Rückerstattung aller Bezahlungen oder eine Reputation kann ohne zusätzlichen Aufwendungen festgelegt werden.
3. Die Haftung des Originalen ist nur ein anteiliger Anteil des Gesamtbetrages und für den Teilverlust oder Beschädigung geeignet. Dieser beruht auf dem Prozentsatz des Verlustes oder der Beschädigung.
4. Wenn diese Situation eintrifft und keine Wiederherstellung möglich ist, ist die Haftung und Verantwortung beschränkt. Das gilt auf die Rückerstattung aller erhaltenen Zahlungen.
5. Kann die Fotografin aus verschiedenen Gründen ihre vertragliche Arbeit nicht antreten, die nicht der Verursachung des Kunden beruht ist, wie z. B. Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc kann keine Haftung für daraus resultierende Schäden genommen werden. Sollte aufgrund höherer Gewalt kurzfristig zum Verlustes der Fotografin kommen, gilt der Ziffer V.2. Für Mehrkosten, die durch dritter entstehen, werden nicht gehaftet.
6. Der Kunde ist verpflichtet seine Mängel innerhalb von 7 Werktagen ab Lieferdatum schriftlich erkenntlich zu machen, ansonsten gilt der Auftrag als bewilligt und es können keine weitere Ansprüche mehr hinzugefügt werden.

XII. Anwendung im Gerichtsstand und im Recht
1. Zwischen Kunden und der Fotografin gilt der Vertrag ausschließlich in schweizerisches Recht anwendbar.
2. Der Geschäftssitz der Fotografen bildet ausschließlich der Gerichtsstand.
3. Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt davon im Übrigen unberührt, sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsende unwirksam oder undurchführbar werden. An dieser Stelle sollen die wirksamen oder Nutzung an des wirksamen und durchführbaren Standards treten, deren Wirkungen an die Zielsetzung des wirtschaftlichen Aspekts am nächsten kommt und die Parteien mit der undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Erweist sich das Übereinkommen als fehlerhaft so gelten die vorstehenden Bestimmungen für den Fall.

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand: 20.8.2019

 

 

 

 

 


 

Fotostudio Marton

Bay Studios Fotografie Tellistrasse 116, 5000 - Aarau

Tel: 078 - 886-3600  |   

www.baystudios.ch

 

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